Für die Einreise in die USA benötigst Du immer ein gültiges Visum. Je nach Bedarf, ob Du nur Urlaub machen möchtest, in den USA arbeiten oder sogar auswandern möchtest, kannst Du zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen.
Mehr erfahren »Grundsätzlich benötigt jeder, auch kleine Kinder, ein Visum, um in die USA einreisen zu dürfen. Die Anforderungen an ein Visum richten sich nach Staatsangehörigkeit, Dauer und Zweck des Aufenthalts auf amerikanischem Boden. Ganz grundsätzlich gibt es aber drei verschiedene Formen des Visums: Touristenvisum, Besuchervisum und Arbeitsvisum.
EU-Bürger können mit einer Einreisegenehmigung namens ESTA, die zum Visa Waiver Program (VWP) gehört, einreisen. Diese Genehmigung berechtigt zur visumfreien Einreise in die USA von bis zu 90 Tagen für touristische oder eingeschränkt geschäftliche Zwecke. Die Genehmigung muss online beantragt werden, kostet derzeit 14 USD und ist 2 Jahre gültig.
Mit einen Besuchervisum darf man sich bis zu 180 Tage in den USA als Tourist oder geschäftlich aufhalten. Qualifiziert man sich für das visumfreie Visa Waiver Program "ESTA" aufgrund der Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und/oder Aufenthaltsdauer, muss für Urlaubsreisen ein B-2 Visum und für Geschäftsreisen ein B-1 Visum beantragt werden.
Das B-1 Visum ermöglicht USA Reisenden, sich bis zu 180 Tage in den USA aufzuhalten und vor Ort eingeschränkt geschäftlichen Tätigkeiten nachzugehen. wie z.B.
• Berufliche Meetings
• Messen und Ausstellungen
• Konferenzen
• Vertragsverhandlungen
Mit dem B-1 Visum darf jedoch keine produktive Arbeit geleistet werden, also z.B. in einem amerikanischen Unternehmen eine Beratung gemacht werden oder eine administrative Arbeit wie Interimsmanagement verrichtet werden.
Wenn man in den USA arbeiten will, benötigt man ein Arbeitsvisum oder eine Greencard.
Hier stehen einem Antragsteller gleich mehrere Visaoptionen zur Verfügung. Und dabei gilt leider auch „wer die Wahl hat, hat die Qual“. Das richtige Visum für sich und seine Familie herauszufinden, damit die Einreise in die USA ein Erfolg wird, ist nicht so einfach. Eine Faustregel gibt es nicht, denn welches Visum für einen konkreten Fall zweckmäßig ist, muss ganz individuell beurteilt werden. Ausschlaggebend für die Wahl des Visums sind Faktoren wie die Staatsangehörigkeit, Firmenzugehörigkeit, Unternehmenskonstellation, Qualifikation oder die Dauer des geplanten Aufenthaltes. Alle Arbeitsvisa dienen aber lediglich der befristeten, temporären Arbeit in den USA, es sind keine Einwanderungsvisa.
E-1, E-2, H-1B, L-1, O-1
Dieses Visum ist neben dem L-1 das beliebteste und am häufigsten beantragte Visum für die USA. Berufsgruppen wie zum Beispiel Wissenschaftler, Ingenieure und Informatiker beantragen ein H-1B, um in den Vereinigten Staaten arbeiten zu dürfen. Prinzipiell ist diese Kategorie für alle Personen mit einer akademischen Ausbildung (oder einem entsprechenden Äquivalent) geeignet.
Das L-1 Visum stellt eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA dar. Diese Kategorie ermöglicht den internationalen Transfer von Mitarbeitern innerhalb einer Unternehmensgruppe vom aktuellen Standort zum Standort in den USA. Große deutsche Konzerne, mittelständische Unternehmen aber auch Kleinunternehmen, die einen Standort in den USA haben oder eröffnen wollen, beantragen in der Regel das L-1 Visum für ihre Mitarbeiter.
Got talent? Besonders talentierte, ausländische Menschen bei einem US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation oder über eine US-Agentur. Das O-1 Visum steht ausschließlich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen zur Verfügung. Die Talente müssen übrigens belegbar sein.
Das US-Einwanderungsrecht ist unter anderem darauf ausgelegt, bestimmten (talentierten) Personenkreisen einen Anreiz zu vermitteln, in den USA zu leben und zu arbeiten und somit einen Mehrwert für die US-Gesellschaft bzw. US-Wirtschaft zu leisten.
Das B-2 Visum ermöglicht wie das B1 Visum den Aufenthalt in den USA bis zu 180 Tage. Das B2 muss beantragt werden, wenn die Bedingungen des VWP oder des B1 nicht zutreffen. Das wäre dann zum Beispiel
• Urlaubsreisen
• Familienbesuche
• Veranstaltungsbesuche (Theater)
• Medizinische Behandlungen
Ein Besuchervisum für die USA Reise wird immer bei der Botschaft oder im Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika beantragt. In Deutschland befindet sich die Botschaft in Berlin, Konsulate für Visaangelegenheiten in Frankfurt am Main und München. In der Schweiz ist die Botschaft in Bern und in Österreich in Wien.
Derzeit dürfen nur Mitarbeiter entsendet werden mit einer "National Interest Exceptions" (NIE). Diese Einreise von nationalem Interesse muss beantragt werden. Diese Regelung gilt seit seit dem 29.06.2021 und ist eine Erleichterung des Travel Bans.
In Deutschland, bzw. im Land, in dem man wohnt bei der US Botschaft oder Konsulat.
Wie bereite ich mich auf den anstehenden Umzug vor und wie läuft der dann genau ab?
Diese beiden Fragen stellen sich viele, die wenig oder noch nie umgezogen sind. Der Umzug nach Übersee ist dann auch noch eine besondere Herausforderung. Damit Du deinen Umzug gut planen kannst und weißt was auf dich zukommt, wollen wir dir die folgenden Fragen schonmal beantworten.
Und wenn doch was schief geht?
Eine Transportversicherung für einen Umzug in die USA ist kein Hexenwerk, aber schon etwas komplexer als eine einfache Versicherung bei einem Umzug von Hamburg nach München. Das Risiko auf See ist viel größer und die Beteiligten in der Lieferkette (supply chain) manchmal schon sehr lang.
Jeder Umzug und vor allem der auf einen anderen Kontinent, ist einzigartig und etwas ganz Besonderes. Aufgrund von vielen Beteiligten wie Reedereien, Agenten, Zollbehörden und Transportdienstleistern und noch einigen mehr, wird ein Umzug zu einem individuellen und komplexen Projekt. Es gibt aber auch gleichzeitig viele Möglichkeiten, den Umzug ins Ausland abzuwickeln, was aber immer von der persönlichen Situation, den Anforderungen und den Rahmenbedingungen abhängt.
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